Rechtsgebiete

Wir sind ausschließlich auf dem Gebiet des Arbeits­rechts tätig.

Das Arbeitsrecht regelt die Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf privat­rechtlicher Ebene und in den Bereichen des Betriebs­verfassungs­rechts, sowie des Tarif­rechts.

Oft kommt es zu Überschneidungen im Bereich des Sozial­versicherungsrechts, des Steuer­rechts und des Versicherungs­rechts, die arbeitsrechtlich relevant sind.

Aufgrund der fachspezifischen Ausrichtung können Sie darauf vertrauen, dass Ihnen in allen arbeitsrechtlichen Fragen ein spezialisiertes Team zu Ihrer Unterstützung zur Seite steht.

Tätigkeiten

Wir sind Interessen­vertreter für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Wir sind absolut unabhängig und setzen uns für die Durch­setzung Ihrer Interessen ein.
Sie werden von uns sowohl außer­gerichtlich, als auch gerichtlich vertreten. Hierbei stehen wir Ihnen mit unseren spezialisierten Kenntnissen des Arbeitsrechts- und Prozessrechts, sowie unserer Er­fahrung und Kreativität zur Er­reichung Ihrer Ziele zur Seite.

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Arbeitnehmer/innen

Arbeit bedeutet oft mehr als nur die Erzielung des Einkommens zur Sicherung des Unterhalts. Der Arbeitsplatz bietet Raum zur Selbst­verwirklichung und für soziale Beziehungen. Konflikte am Arbeitsplatz führen jedoch schnell zu existenz­bedrohenden Situationen.

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Arbeitgeber/innen

Arbeitgeberinteressen sind in erster Linie geprägt von der Ent­wicklung und dem Schutz ihrer selbständigen Tätigkeit. Arbeits­rechtliche Probleme treten häufig auf, wenn Veränderungen in der betrieb­lichen Organisation erforderlich werden oder individuelle Interessen von Arbeit­nehmern mit den An­forderungen der Leistungs­erbringung kollidieren. „Arbeitgeber/innen“ weiterlesen

Über uns

Herr Rechts­anwalt Guido Gerdes hat bereits im Studium und Referendariat seinen Schwer­punkt im Arbeits­recht gesetzt. Nach ersten Jahren anwaltlicher Tätigkeit in Anwalts­kanzleien in Emsdetten und Emmerich ist er bereits seit 1998 als selbst­ständiger Rechts­anwalt in seiner Kanzlei in Emsdetten arbeits­recht­lich tätig. Die konsequente weitere Spezialisierung im Arbeits­recht wurde mit der Ernennung zum Fach­anwalt für Arbeits­recht bereits im Jahre 2002 um­ge­setzt. Lang­jährige Er­fahrung und regel­mäßige Fort­bildungen, auch über das ge­setzlich vor­ge­schriebene Mindest­maß hinaus, führen zu einem immer aktuellen Fach­wissen auf dem Gebiet des Arbeits­rechts, mit allen Rand­be­reichen.

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